Räumpflicht-Check Ostfriesland
Kurz gesagt: In allen fünf Städten müssen Anlieger werktags bis 20 Uhr räumen und streuen, Beginn ist 7 Uhr (Leer 7:30 Uhr, Norden samstags 8 Uhr), sonn- und feiertags ab 9 Uhr. Die Räumbreite beträgt 1 Meter in Emden, Aurich und Wiesmoor, aber 1,50 Meter in Leer und Norden. Streusalz ist nur in Emden ohne Einschränkung erlaubt. Das Bußgeld reicht überall bis 5.000 Euro. Stadt wählen, dann wird die passende Regel hervorgehoben:
Was die Zahlen bedeuten: Die Zeiten sind der Rahmen, in dem Gehwege geräumt und gestreut sein müssen. „Bis 7 Uhr geräumt“ heißt: Schnee aus der Nacht muss zu Beginn der Zeit weg sein. Bei anhaltendem Schneefall gilt in allen Städten eine Wiederholungspflicht bis 20 Uhr.
Emden
- Werktags: 7 bis 20 Uhr
- Sonn- und Feiertage: 9 bis 20 Uhr
- Räumbreite: mindestens 1 Meter auf Geh- und Radwegen; ohne Gehweg ein entsprechend breiter Streifen neben der Fahrbahn oder am äußersten Fahrbahnrand
- Streumittel: Sand oder andere abstumpfende Mittel; handelsübliche Streusalze ausdrücklich zugelassen (einzige der fünf Städte ohne Salzbeschränkung)
- Nachräumen: bei anhaltendem Schneefall in angemessenen Abständen innerhalb der Zeiten
- Bußgeld: bis 5.000 Euro
- Besonderheiten: Durchgänge zu Haus- und Geschäftseingängen offenhalten, Gossen bei Tauwetter eisfrei halten, Schnee nicht in Gossen oder Einläufe und nicht auf das Nachbargrundstück
Quelle: Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung der Stadt Emden (Ortsrecht 70-2), § 5, Fassung 06.07.2006. Verordnungstext (PDF)
Aurich
- Werktags: 7 bis 20 Uhr
- Sonn- und Feiertage: 9 bis 20 Uhr
- Räumbreite: mindestens 1,00 Meter auf Gehwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen (schmalere Wege ganz); ohne Gehweg ein Streifen von 0,50 Meter neben der Fahrbahn
- Streumittel: Sand oder abstumpfende Mittel; Streusalz nur in Ausnahmefällen und nur an Gefahrstellen wie Treppen, Rampen, Brückenaufgängen und Gefällestrecken; Baumscheiben und Grünflächen nicht salzen
- Nachräumen: Dauerpflicht, die Wege müssen während der Zeiten geräumt sein
- Bußgeld: bis 5.000 Euro
- Besonderheiten: keine Schneewälle an Bushaltestellen, Zugängen zu Überwegen und Schächten; bei Tauwetter Rinnsteine freischaufeln
Quelle: Straßenreinigungsverordnung der Stadt Aurich (Ortsrecht 14), § 3, Fassung 15.12.2022. Verordnungstext (PDF)
Leer (Ostfriesland)
- Werktags: Schnee aus der Nacht bis 7:30 Uhr geräumt, danach bis 20 Uhr bei Bedarf wiederholen
- Sonn- und Feiertage: bis 9 Uhr geräumt, bis 20 Uhr wiederholen
- Räumbreite: mindestens 1,50 Meter auf Geh- und Radwegen (schmalere Wege ganz); ohne Gehweg 1,00 Meter neben der Fahrbahn; Fußgängerzone 2,00 Meter Randstreifen
- Streumittel: Sand oder abstumpfende Mittel; Streusalz nur in Ausnahmefällen und an Gefahrstellen; auf Fahrbahnen ist Feuchtsalz zulässig
- Nachräumen: bis 20 Uhr bei Bedarf wiederholen
- Bußgeld: bis 5.000 Euro
- Besonderheiten: Gossen, Einlaufschächte und Hydranten freihalten; Haltestellen von Bus und Schulbus gefahrlos zugänglich halten; verkehrsberuhigte Bereiche bis zur Straßenmitte
Quelle: Straßenreinigungsverordnung der Stadt Leer, § 3, Stand 02.10.2007; Werte von der Stadt am 16.02.2026 bestätigt. leer.de/winterdienst
Norden
- Werktags: bis 7 Uhr geräumt, samstags bis 8 Uhr; bis 20 Uhr bei Bedarf unverzüglich wiederholen
- Sonn- und Feiertage: bis 9 Uhr geräumt, bis 20 Uhr wiederholen
- Räumbreite: mindestens 1,50 Meter auf Gehwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen; ohne erkennbaren Gehweg 1,50 Meter ab Straßenrand auf jeder Seite
- Streumittel: Sand oder abstumpfende Mittel; Streusalz nur an Gefahrstellen oder wenn Glätte anders nicht zu beseitigen ist
- Nachräumen: bis 20 Uhr bei Bedarf unverzüglich
- Bußgeld: bis 5.000 Euro
- Besonderheiten: Eckgrundstücke müssen alle angrenzenden Wege räumen; Haltestellen und Hydranten freihalten; reine Radwege räumt die Stadt
Quelle: Straßenreinigungsverordnung der Stadt Norden, § 3, Fassung 08.07.2020 (in Kraft 01.01.2021). Ortsrecht der Stadt Norden
Wiesmoor
- Werktags: 7 bis 20 Uhr; Schnee aus der Nacht bis 7 Uhr entfernt
- Sonn- und Feiertage: Schnee aus der Nacht bis 9 Uhr entfernt, dann bis 20 Uhr
- Räumbreite: mindestens 1,00 Meter auf Geh- und Radwegen; ohne Gehweg ein entsprechend breiter Streifen neben der Fahrbahn, auch wenn gegenüber ein Gehweg liegt
- Streumittel: Schlacke, Granulat, Splitt oder trockener Sand; Streusalz nur in Ausnahmefällen an Gefahrstellen
- Nachräumen: unverzüglich nach Ende des Schneefalls, bis 20 Uhr bei Bedarf wiederholen
- Bußgeld: bis 5.000 Euro
- Besonderheiten: vor jedem Grundstück ein freier Zugang zur Fahrbahn; Schneewall für Schmelzwasser unterbrechen; Eiszapfen und Dachlawinen an straßenseitigen Gebäudeteilen entfernen oder sichern
Quelle: Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung der Stadt Wiesmoor vom 08.12.2022, § 3, Amtsblatt Landkreis Aurich Nr. 69/2022. Amtsblatt (PDF)
Was das für Ihr Objekt bedeutet
Wer die Räumpflicht an einen Dienstleister übergibt, muss im Vertrag die Zeiten der eigenen Stadt festhalten, nicht einen allgemeinen Wert. Ein Objekt in Norden braucht samstags einen früheren Einsatz als eines in Emden, ein Objekt in Leer eine breitere Räumspur. Beides gehört ins Leistungsverzeichnis. Vorlage und Leistungen: Leistungsverzeichnis Winterdienst (PDF), Winterdienst für Gewerbekunden, Winterdienst für Hausverwaltungen.
Häufige Fragen zur Räumpflicht
Wer ist zum Räumen verpflichtet, Eigentümer oder Mieter?
Die Satzungen aller fünf Städte verpflichten die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke und gleichgestellte Berechtigte wie Erbbauberechtigte oder Nießbraucher. Auf Mieter lässt sich die Pflicht nur mit einer ausdrücklichen Regelung im Mietvertrag übertragen, und der Eigentümer behält eine Kontrollpflicht.
Darf ich Streusalz verwenden?
In Emden ja, handelsübliche Streusalze sind dort zugelassen. In Aurich, Leer, Norden und Wiesmoor nur in Ausnahmefällen und an Gefahrstellen wie Treppen, Rampen und Gefällestrecken. Standard sind Sand, Splitt oder Granulat.
Was gilt, wenn vor dem Grundstück kein Gehweg ist?
Dann ist ein Streifen neben der Fahrbahn zu räumen: in Aurich 0,50 Meter, in Leer 1,00 Meter, in Norden 1,50 Meter je Straßenseite, in Emden und Wiesmoor ein entsprechend breiter Streifen am Fahrbahnrand.
Was passiert bei einem Glatteisunfall vor meinem Objekt?
Neben dem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro drohen Schadensersatzansprüche des Verletzten. Entscheidend ist dann der Nachweis, dass zur vorgeschriebenen Zeit geräumt und gestreut war. Deshalb gehört ein Einsatzprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Streumittel in jeden Winterdienstvertrag.
Stand der Auswertung: 6. Oktober 2026. Die Angaben fassen die kommunalen Verordnungen zusammen und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Verordnungstext der Stadt.