Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! | +49 (0) 4921 9164 0 | info@bodemer-emden.de

Winterdienst für Hausverwaltungen in Ostfriesland

Kurz gesagt: Bodemer übernimmt den Winterdienst für Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften und Eigentümergemeinschaften mit mehreren Objekten in Emden, Aurich, Leer, Norden und Wiesmoor. Jedes Objekt bekommt feste Prioritäten, jeder Einsatz ein Protokoll, und die Verwaltung hat einen Ansprechpartner statt zehn. Verträge für die Saison 2026/27 werden bis Ende Oktober geplant.

Warum Winterdienst für Verwaltungen anders läuft

Ein Gewerbebetrieb hat ein Gelände und einen Betriebsbeginn. Eine Hausverwaltung hat zwanzig Objekte in drei Städten, jedes mit eigener Räumpflicht nach der jeweiligen Straßenreinigungssatzung, eigenen Eigentümern und eigenen Mietern, die morgens um sechs zur Arbeit wollen. Dazu kommt die Pflicht, gegenüber Eigentümern, Beiräten und Versicherern nachweisen zu können, dass geräumt wurde. Genau daran scheitern Winterdienste, die nur „Schnee schieben“ anbieten.

Was Bodemer für Hausverwaltungen leistet

  • Tourenplanung nach Priorität: Eingänge, Zuwege und Stellplätze jedes Objekts werden in Prioritätsstufen eingeteilt. Stufe 1 ist vor Beginn der kommunalen Räumzeit fertig.
  • Räum- und Streudienst auf Gehwegen (öffentlich und privat), Zufahrten, Stellplätzen, Hauseingängen, Müllplätzen und Feuerwehrzufahrten.
  • Wetterüberwachung und Kontrollfahrten bei Frostwarnung, nicht erst beim Anruf.
  • Einsatzprotokoll je Objekt: Datum, Uhrzeit, Wetterlage, Leistung, Streumittel. Monatlich gesammelt für die Verwaltung, auf Wunsch je WEG getrennt.
  • Schneelagerung und Abfuhr bei größeren Mengen, abgestimmt auf Stellplatz- und Rettungswege.
  • Ein Ansprechpartner für alle Objekte, erreichbar auch außerhalb der Bürozeiten während der Saison.

Haftung: Was übertragbar ist und was bleibt

Die Räum- und Streupflicht kann vertraglich auf einen Dienstleister übertragen werden. Die Verwaltung behält dann eine Kontroll- und Überwachungspflicht: Sie muss stichprobenartig prüfen, ob der Dienstleister seine Arbeit macht. Dafür sind die Einsatzprotokolle da. Bei einem Glatteisunfall ist das Protokoll der Nachweis, dass zur vorgeschriebenen Zeit geräumt und gestreut war. Bodemer arbeitet mit Betriebshaftpflichtversicherung; der Nachweis liegt dem Vertrag bei.

Räumzeiten unterscheiden sich je Stadt

In Emden gilt die Räumpflicht werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr, Gehwege sind mindestens 1 Meter breit freizuhalten. Aurich, Leer, Norden und Wiesmoor haben eigene Satzungen mit abweichenden Zeiten. Für Verwaltungen mit Objekten in mehreren Städten planen wir die Touren nach der jeweils frühesten Frist. Die Regeln je Stadt sind im Räumpflicht-Check zusammengefasst.

So läuft die Beauftragung

  • 1. Objektliste: Adressen, Lagepläne und Besonderheiten (Schlüssel, Schranken, Stellplatzregeln).
  • 2. Begehung: Flächen aufnehmen, Prioritäten und Schneelagerplätze festlegen.
  • 3. Leistungsverzeichnis: Flächen, Auslösekriterien, Zeiten, Streumittel und Dokumentation schriftlich. Vorlage: Leistungsverzeichnis Winterdienst als PDF.
  • 4. Vertrag: Saison 1. November bis 31. März, Verlängerung um je eine Saison.
  • 5. Einsatz und Protokoll: Monatliche Zusammenstellung je Objekt.

Abrechnung

Zwei Modelle: eine Saisonpauschale je Objekt, die alle Einsätze einschließt und Budgetsicherheit für die Wirtschaftspläne gibt, oder eine Bereitschaftspauschale plus Abrechnung je Einsatz für milde Lagen. Für gemischte Bestände ist ein Mischmodell möglich: Pauschale bis zu einer festen Zahl von Einsätzen, darüber je Einsatz. Welches Modell passt, zeigt die Einsatzstatistik der letzten Winter.

Häufige Fragen von Hausverwaltungen

Ab wie vielen Objekten lohnt sich ein gemeinsamer Vertrag?

Ab zwei Objekten in derselben Stadt. Die Objekte werden in eine Tour eingeplant, dadurch sinken Anfahrten und Reaktionszeiten. Einzelobjekte übernehmen wir ebenfalls, dann als Einzelvertrag.

Wie werden die Prioritäten festgelegt?

Bei der Begehung gemeinsam mit der Verwaltung. Stufe 1 sind Hauseingänge, öffentliche Gehwege vor dem Grundstück und Rettungswege, Stufe 2 Stellplätze und Zufahrten, Stufe 3 Nebenflächen. Die Stufen stehen im Leistungsverzeichnis.

Bekommt jede Eigentümergemeinschaft ein eigenes Protokoll?

Ja. Die Protokolle werden je Objekt geführt und können je WEG zusammengestellt werden, zum Beispiel für die Jahresabrechnung oder eine Eigentümerversammlung.

Was passiert bei anhaltendem Schneefall?

Dann wird in festgelegten Abständen nachgeräumt, so wie es die kommunale Satzung verlangt. Das Intervall steht im Vertrag, meist alle zwei bis drei Stunden während der Räumzeiten.

Bis wann muss der Vertrag für die Saison stehen?

Bis Ende Oktober. Dann werden die Touren geplant und Streugut sowie Fahrzeuge eingeteilt. Spätere Anfragen nehmen wir an, wenn das Objekt an einer bestehenden Tour liegt.