Kurz gesagt: Bodemer räumt und streut Kundenparkplätze, Betriebshöfe, Ladezonen, Feuerwehrzufahrten und Mitarbeiterparkplätze in Emden, Aurich, Leer, Norden und Wiesmoor, fertig vor Ladenöffnung oder Schichtbeginn. Mit Räumfahrzeugen für große Flächen, einem Streuplan je Fläche, Schneeabfuhr bei Bedarf und einem Einsatzprotokoll, das im Schadensfall zählt.
Auf einem Gehweg geht es um einen Meter Breite. Auf einem Betriebsgelände geht es um tausende Quadratmeter, um Fahrzeuge, die nachts im Weg stehen, um Einläufe, die bei Tauwetter frei sein müssen, und um Schneeberge, die keine Stellplätze und keine Sichtdreiecke blockieren dürfen. Dazu kommt die Haftung: Wer Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter auf sein Gelände lässt, trägt die Verkehrssicherungspflicht, auch wenn die kommunale Satzung für private Flächen nicht gilt. Ein Sturz auf dem Kundenparkplatz ist ein Haftungsfall des Betreibers.
Diese Reihenfolge wird bei der Begehung je Objekt festgelegt und ins Leistungsverzeichnis geschrieben. Vorlage: Leistungsverzeichnis Winterdienst als PDF.
Zusammenhängende Flächen räumen wir mit Räumfahrzeugen und Schild, Ecken, Wege und Eingangsbereiche mit kleinen Geräten oder von Hand. Gestreut wird mit dosierenden Streuern, damit nicht mehr Material auf der Fläche landet als nötig. Bei Frostwarnung fahren wir Kontrollen und behandeln Glättestellen, bevor der Verkehr beginnt. Die Einsatzzeit hängt von Fläche, Hindernissen und Schneehöhe ab und wird bei der Begehung realistisch geschätzt, nicht pauschal versprochen.
Auf befestigten Betriebsflächen ist Salz wirksam, aber nicht überall sinnvoll: Es greift Betonpflaster und Fugen an und belastet Grünflächen am Rand. Deshalb legen wir je Fläche fest, wo Salz oder Feuchtsalz eingesetzt wird (Fahrgassen, Rampen, Gefahrstellen) und wo abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat reichen. Auf den öffentlichen Gehwegen vor dem Gelände gelten die Regeln der jeweiligen Stadt, in Aurich, Leer, Norden und Wiesmoor ist Salz dort nur an Gefahrstellen erlaubt. Die Regeln je Stadt stehen im Räumpflicht-Check.
Schnee braucht Platz. Bei der Begehung werden Lagerflächen festgelegt, die keine Stellplätze, Sichtdreiecke, Einläufe oder Hydranten blockieren. Reicht der Platz bei größeren Mengen nicht, wird der Schnee abgefahren. Ab welcher Menge, steht im Vertrag.
Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Wetterlage, geräumten Flächen und Streumittel protokolliert. Das Protokoll ist Ihr Nachweis gegenüber Versicherung und Geschädigten, dass zur vereinbarten Zeit geräumt war. Bodemer arbeitet mit Betriebshaftpflichtversicherung; der Nachweis liegt dem Vertrag bei. Die Verkehrssicherungspflicht lässt sich vertraglich übertragen, eine stichprobenartige Kontrollpflicht bleibt beim Betreiber.
Saisonpauschale für planbare Kosten oder Bereitschaftspauschale plus Abrechnung je Einsatz. Bei mehreren Standorten eines Unternehmens werden die Objekte in einer Tour zusammengefasst. Verträge für die Saison vom 1. November bis 31. März werden bis Ende Oktober geplant.
Bis zu der Uhrzeit, die im Leistungsverzeichnis steht, in der Regel vor Ladenöffnung oder Schichtbeginn. Rettungswege und Eingangszonen haben dabei Vorrang vor den Stellplätzen.
Um stehende Fahrzeuge wird herumgeräumt, die Stellplätze darunter bleiben ungeräumt. Deshalb vereinbaren wir für Mitarbeiterparkplätze feste Zeiten und bei Bedarf Sperrbereiche für die Nacht.
Auf die bei der Begehung festgelegten Lagerflächen, nie auf Rettungswege, Einläufe oder Sichtdreiecke. Bei großen Mengen wird abgefahren.
Grundsätzlich der Betreiber als Inhaber der Verkehrssicherungspflicht. Ist der Winterdienst vertraglich übertragen und dokumentiert, geht die Verantwortung für die Ausführung auf den Dienstleister über; der Betreiber muss nachweisen können, dass er den Dienstleister sorgfältig ausgewählt und kontrolliert hat.
Ja, in ganz Ostfriesland in einer Tour, für Standorte außerhalb gemeinsam mit Partnerbetrieben. Siehe auch Winterdienst für Hausverwaltungen für Objektbestände mit vielen Adressen.